Drei Termin-Längen, ein klarer Preis pro Dauer. Keine versteckten Kosten, keine Pauschalen. Auf Wunsch erhalten Sie einen schriftlichen Bericht.
Privatärztliche Behandlung für Selbstzahler. Die Honorierung erfolgt in zeitbezogenen Vergütungsstufen entsprechend der Dauer des gewählten Gesprächs. Diese abweichende Honorarvereinbarung entspricht § 2 der GOÄ.
Die vereinbarte Vergütung kann die Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfe teilweise oder vollständig in Frage stellen. Privat- und Beihilfeversicherte können die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen.
Ihre Krankenkasse kann einen Teil der Kosten übernehmen. Fragen Sie vorab bei Ihrer Versicherung an, welche Leistungen erstattet werden. Die Rechnung ist nach GOÄ aufgestellt und direkt einreichbar.
Die Honorarvereinbarung finden Sie weiter unten auf dieser Seite. So wissen Sie vorab genau, welche Kosten auf Sie zukommen.
Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Apple Pay und Google Pay. Die Zahlung erfolgt sicher über Stripe — verschlüsselt und PCI-DSS-konform.
Termine können bis 24 Stunden vorher kostenfrei storniert oder verschoben werden. Bei kurzfristiger Absage fällt eine Ausfallgebühr von 50 % an.